Dienstleistungen 

Strafrecht:

Wir beraten und verteidigen Sie in allen Phasen des Strafverfahrens. Dies beginnt bereits im Ermittlungsverfahren, etwa bei einer polizeilichen Vorladung, einer Hausdurchsuchung, einer Beschlagnahme oder einer Festnahme. Auch bei einem Strafbefehl, einer Anklage oder in der Hauptverhandlung vertreten wir Ihre Interessen konsequent. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte prüfen wir die Vorwürfe und die Beweislage sorgfältig. Anschließend besprechen wir mit Ihnen, welche Verteidigungsstrategie in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre persönliche, berufliche und familiäre Situation. Uns ist wichtig, dass Sie jederzeit wissen, wie das Verfahren weitergeht und welche Schritte anstehen. Wir erklären rechtliche Zusammenhänge verständlich, beantworten Ihre Fragen offen und bereiten Sie sorgfältig auf Vernehmungen und Gerichtstermine vor. Dabei behalten wir neben den strafrechtlichen Folgen auch mögliche Auswirkungen auf Beruf, Fahrerlaubnis, Aufenthalt oder persönlichen Ruf im Blick.

Jugendstrafrecht

Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende unterscheiden sich deutlich von Verfahren gegen Erwachsene. Neben dem Tatvorwurf spielen auch die persönliche Entwicklung, das soziale Umfeld sowie die schulische oder berufliche Situation eine wichtige Rolle. Für die Betroffenen und ihre Familien ist das Verfahren häufig mit vielen Unsicherheiten verbunden. Wir begleiten junge Menschen und ihre Familien vom Ermittlungsverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte prüfen wir die Vorwürfe sorgfältig und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie. Dabei erklären wir verständlich, was auf die Betroffenen zukommt, welche Möglichkeiten bestehen und wie sie sich gegenüber Polizei, Jugendgerichtshilfe und Gericht verhalten sollten. Unser Ziel ist eine persönliche und konsequente Verteidigung, die nicht nur den Tatvorwurf, sondern auch die Zukunft des jungen Menschen im Blick behält. Mögliche Auswirkungen auf Schule, Ausbildung, Studium oder Beruf werden dabei von Anfang an berücksichtigt.